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Information Hinweisgeberschutzgesetz

Als Unternehmen mit Tradition vertritt Mey & Edlich Werte wie Echtheit, Verlässlichkeit und Ehrlichkeit. Um sicherzustellen, dass diese im ganzen Unternehmen und der Lieferkette umgesetzt werden, wurde ein digitaler interner Meldekanal geschaffen, um auf die Nichteinhaltung von Gesetzen oder Missständen hinzuweisen.

Über diesen Kanal können Hinweisgeber bei begründeten Verdachtsmomenten eine Meldung abgeben. Dies gilt für Fälle, bei denen Sie einen Verstoß gegen gesetzliche Verpflichtungen, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, annehmen können. Reine Spekulationen reichen nicht aus.

Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, als auch zu 100% anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und vor unbefugtem Zugriff geschützt behandelt. Es werden im Anschluss entsprechende Untersuchungen eingeleitet und Sie werden vom weiteren Verlauf der Angelegenheit unterrichtet. Zuständig für den Betrieb des Meldekanals und die Bearbeitung von Meldungen sind interne Fallbearbeiter. Sollte sich eine Meldung direkt oder indirekt auf eine der in der Fallbearbeitung handelnden Personen beziehen, so übernimmt automatisch ein anderes Team den Fall, um einem Interessenkonflikt vorzubeugen und die Meldung transparent zu bearbeiten.

Hinweisgebende Personen genießen Schutz vor Repressalien, aber auch beschuldigte Personen sind vor Missbrauch geschützt.

Der Gesetzgeber hat Maßnahmen ergriffen, um Missbrauch zu begegnen. So macht sich jemand unter Umständen schadensersatzpflichtig, der bewusst falsche Anschuldigungen erhebt oder Tatsachen behauptet.

Die Möglichkeit, externe Meldestellen einzuschalten, wie zuständige Behörden, bleibt unberührt.

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